Liefer- und Zahlungsbedingungen

der VIVISOL Deutschland GmbH


Stand April 2022

I. Geltungsbereich, Künftige Geschäfte, Individualabreden
  1. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle unsere Angebote und Annahmeerklärungen, Verträge sowie Lieferungen und Leistungen. Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  2. Die AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Unternehmer“) sowie gegenüber natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft weder zu einem gewerblichen, noch zu einem selbstständigen beruflichen Zweck abschließen (nachfolgend „Verbraucher“). Gegenüber Unternehmern gelten die AGB im Falle laufender Geschäftsbeziehungen auch für alle künftigen Geschäfte.
  3. Mit dem Kunden individuell getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Entsprechendes gilt für von diesen AGB abweichende Angaben in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen.

II. Angebote, Änderungen
  1. Sofern nicht ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet oder vereinbart, sind unsere Angebote verbindlich. Sofern nicht anders angegeben, sind wir an unsere Angebote vier Wochen ab Angebotsdatum gebunden.
  2. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des für den Kunden Zumutbaren vorbehalten.

III. Preise, Zahlung, Zahlungsverzug, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
  1. Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich unsere Preise inklusive Mehrwertsteuer ab Werk und zzgl. Transport/Versand und Verpackung. Auf Wunsch des Kunden schließen wir für diesen eine Transportversicherung ab.
  2. Soweit nicht anders vereinbart oder in der Rechnung angegeben, ist der Rechnungsbetrag mit Lieferung und Zugang der Rechnung fällig.
  3. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Ist der Kunde Unternehmer, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung der gesetzlichen Verzugspauschale sowie eines höheren Verzugsschadens behalten wir uns vor.
  4. Gegenüber unseren Forderungen kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es auf einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aus demselben Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Kunden ist ausgeschlossen, soweit seine Gegenforderung nicht rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten ist.

IV. Lieferzeit und Liefertermine, Teillieferungen, Selbstbelieferung, Rücktritt, Höhere Gewalt, Verzug
  1. Sofern von uns nicht anders schriftlich angegeben oder schriftlich vereinbart, sind Lieferzeiten und Liefertermine unverbindlich.
  2. Wir sind in für den Kunden zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilfakturierungen berechtigt.
  3. Bei nicht erfolgter oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung geraten wir gegenüber dem Kunden nicht in Verzug, wenn wir die nicht erfolgte bzw. nicht rechtzeitige Selbstbelieferung nicht zu vertreten haben, insbesondere wenn wir ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben und der Lieferant uns nicht oder nicht rechtzeitig beliefert hat. Steht fest, dass eine Selbstbelieferung mit bestellten Waren aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht erfolgt, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Wir werden in einem solchen Fall den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der zu liefernden Ware unverzüglich informieren und etwaige Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
  4. In Fällen Höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Umstände, die uns ohne eigenes oder zurechenbares Verschulden vorübergehend daran hindern, Lieferungen und Leistungen zum verbindlich bzw. unverbindlich vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu erbringen, verlängern sich diese Fristen/Termine um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine solche Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Evtl. gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
  5. Unsere Schadensersatzhaftung für Verzug, Nichtleistung oder -lieferung richtet sich nach Ziffer VIII.
V. Gefahrübergang
Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware, beim Versendungskauf mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. Aufstellung, übernommen haben. Nimmt der Kunde die Ware nicht rechtzeitig an, obwohl ihm diese angeboten wurde, geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf ihn über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

VI. Eigentumsvorbehalt
  1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten und/oder eingebauten Waren bis zur vollständigen Zahlung der Forderung vor.
  2. Ist der Kunde Unternehmer, gilt Folgendes
    a) Die gelieferte und/oder eingebaute Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag und aller sonstiger Forderungen, welche wir gegen den Kunden in unmittelbarem Zusammenhang mit der gelieferten Ware – gleich aus welchem Rechtsgrund – nachträglich erwerben, unser Eigentum. Ferner bleibt die Ware bis zur Erfüllung aller sonstiger Forderungen, welche wir gegen den Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – jetzt oder künftig erwerben (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) als Vorbehaltsware unser Eigentum. Bei laufender Rechnung dient die Vorbehaltsware der Sicherung unserer Saldoforderung.
    b) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Im Falle des Weiterverkaufs hat er sich seine Eigentumsrechte bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung durch seinen Kunden vorzubehalten. Das Recht zum Weiterverkauf besteht nicht, wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist oder er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend eingestellt hat. Solange wir Eigentümer der Vorbehaltsware sind, sind wir bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes berechtigt, die Ermächtigung zum Weiterverkauf zu widerrufen. Der Kunde tritt schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung der Ware zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an.
    c) Der Kunde ist bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen befugt. Wir dürfen die Einziehungsermächtigung bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes widerrufen. Wir sind befugt, die Forderungen selbst einzuziehen, werden jedoch die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
    d) Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach und sind wir deshalb befugt, die Forderungen selbst einzuziehen, hat uns der Kunde auf Anforderung ein Verzeichnis mit allen unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, den abgetretenen Forderungen sowie den Namen und Adressen der Schuldner mit der Höhe der Forderungen auszuhändigen. Der Kunde ist auf Anforderung verpflichtet und wir sind berechtigt, den Schuldnern die Forderungsabtretung anzuzeigen.
    e) Bei Zugriffen Dritter, z.B. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu unterrichten, uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind, und den Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
    f) Stellt der Kunde nicht nur vorübergehend seine Zahlungen ein, beantragt er die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder wird über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, ist er auf unser Verlangen zur Herausgabe der noch in unserm Eigentum stehenden Vorbehaltsware verpflichtet. Ferner sind wir bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
    g) Wir sind auf Verlangen des Kunden nach unserer Wahl zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt bzw. zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet, wenn der Kunde sämtliche mit der Vorbehaltsware im Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat oder wenn der realisierbare Wert aus den gesamten von uns eingeräumten Sicherheiten aus Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung und Vorausabtretung die Gesamtsumme der Forderungen gegen den Kunden um mehr als 10% übersteigt.

VII. Mängelrüge, Mängelhaftung
Die Mängelhaftung richtet sich nach dem Gesetz, modifiziert durch die folgenden Bestimmungen.
  1. Ist der Kunde Unternehmer, gilt – unbeschadet der gesetzlichen Rückgriffsregelungen (§§ 478 ff. BGB) – Folgendes:
    a) Mängelansprüche für gebrauchte Waren sind mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen gemäß Ziffer VIII. ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder betrifft eine Beschaffenheitsgarantie.
    b) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, hat er die Ware unverzüglich nach Ablieferung der Ware zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens aber binnen sieben Tagen nach Ablieferung anzuzeigen. Versteckte Mängel sind uns ebenfalls unverzüglich, spätestens aber binnen sieben Tagen nach Entdeckung des Mangels anzuzeigen. Bei verspäteter Anzeige gilt die Lieferung als einwandfrei und genehmigt, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen. Zeigt der Kunde einen Mangel rechtzeitig an, kann er nach unserer Wahl als Nacherfüllung Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Bei der Lieferung von Waren tragen wir aufgrund der Mangelhaftigkeit der Ware entstandene Ausbauund Rückholkosten nicht im Rahmen der Nacherfüllung.
    c) Mängelansprüche (mit Ausnahme des Schadensersatzes) verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder betrifft eine Beschaffenheitsgarantie.
    d) Wir sind berechtigt, die Ware beim Kunden zu untersuchen oder an der Untersuchung der Ware durch einen Sachverständigen teilzunehmen.
  2. Ist der Kunde Verbraucher, verjähren Mängelansprüche (mit Ausnahme des Schadensersatzes) für gelieferte gebrauchte Ware und für etwaige Werkleistungen in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder betrifft eine Beschaffenheitsgarantie.
  3. Wenn und soweit Mängel durch normale Abnutzung, übermäßige Beanspruchung, unsachgemäße Bedienung, nicht bestimmungsgemäßen oder unsachgemäßen Gebrauch, besondere äußere Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind (z.B. Sonneneinstrahlung, feuchte Umgebung, Rauch), sowie durch Änderungen, die der Kunde vorgenommen oder veranlasst hat, entstanden sind, kommt eine Mängelhaftung nicht in Betracht.
  4. Wir haften auf Schadensersatz für Mängel gegenüber Unternehmern und Verbrauchern nur nach den Bestimmungen der Ziffer

VIII. Haftung
  1. Für etwaige Schäden haften wir unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche Nebenpflicht“), beschränkt sich unsere Haftung auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, die keine wesentlichen Nebenpflichten sind, haften wir nicht.
  3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für die Haftung für Ansprüche des Kunden aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden.
  4. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
  5. Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadensersatzansprüche des Kunden, für die nach dieser Ziffer VIII. unsere Haftung beschränkt ist, in einem Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

IX. Widerrufsrecht, Kosten der Rücksendung bei Widerruf, Ausschluss
  1. Widerrufsrecht
    Sofern der Kunde Verbraucher ist, steht ihm nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Sofern der Kunde ein Unternehmer ist, gelten die in dieser Ziffer IX. genannten Bestimmungen nicht.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns unter VIVISOL Deutschland GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 1, 85375 Neufahrn b. Freising, Tel.: 03628/92110, Fax: 03628/9211900, Email: info@VIVISOL.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Fax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns unter VIVISOL Deutschland GmbH, Zentrallager, Hinterm Stadion 2, 99310 Arnstadt zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
2. Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei:
  • Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind;
  • Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde; und
  • Verträgen, bei denen der Kunde VIVISOL Deutschland GmbH ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Kunde nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.
X. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
  1.  Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, ausschließlicher Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag unser Geschäftssitz.
  3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unserer Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Jedoch sind wir berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand Klage zu erheben.
 
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